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Kindergeldbezug während WHV? sfjlk. : Gehalt in Sydney  
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Zwickel

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Di Dez 01, 2009 9:32 pm

Kindergeldbezug während WHV?

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Hallo Leute, vielleicht kann mir jemand eine kompetente Antwort geben.

Wie sieht es aus, wenn ein Jugendlicher nach Abitur erstmal WHV macht um sich danach nach einem Studium umzusehen, gibt es für die Zeit in Australien weiterhin Kindergeld in Deutschland?

Gruß
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ntf

Ripper!
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 616
Wohnort: Sydney

BeitragVerfasst am: Di Dez 01, 2009 10:17 pm

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Ich denke schon, so lange man keine Fragen stellt.

Es ist eine Beihilfe für Kinder die in Deutschland leben und nicht arbeiten.
Das WHV ist ine Arbeitserlaubnis.

Das Fürsorgeamt in Deutschland wäre die beste Befragungstelle, es könnte sein das ein Urlaub zur geistigen Erholung zulässig ist.
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tommy

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 358

BeitragVerfasst am: Mi Dez 02, 2009 5:46 am

kindergeld australien

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Einfach machen, garnicht erst fragen;)

Mal angenommen jemand geht mit einem Touristenvisum ein Jahr lang ins Ausland, dann kann er doch auch Kindergeld bekommen. Wenn du die Kindergeldkasse fragst werden die bloß misstrauisch;)

LG
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Zwickel

Jackaroo
Jackaroo


Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Mi Dez 02, 2009 6:29 am

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hmmmm.....das Problem ist ja, daß nich ICH an die Behörden Fragen stelle, sondern DIE an mich.

Die wollen von mir wissen welcher Tätigkeit die Tochter nachgeht, sonst gibt es kein Geld mehr.

Wenn es so wäre wie ntf es beschreibt, daß sie sich durch Arbeit selbst ernähren könnte, dann wäre ich auch mit der Einstellung der Kindergeldzahlung einverstanden, aber nope, sie ist jetzt seit September "unten" und mit Arbeit für Backpacker sieht es ganz bescheiden aus, sie hängt also stark am Tropf von Papa/Mama

Gruß
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tommy

Jackaroo
Jackaroo


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 358

BeitragVerfasst am: Do Dez 03, 2009 7:00 am

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Naja, dann ist die Tochter doch in deinem Haushalt gemeldet und "arbeitslos" Wink

Aber ehrlich: genau weiß ich es auch nicht.
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ntf

Ripper!
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 616
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BeitragVerfasst am: Do Dez 03, 2009 9:11 am

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Also Arbeitsuchend ohne Arbeit. Da braucht sie Unterstützung. Wo ist sie denn?
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Zwickel

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Do Dez 03, 2009 5:14 pm

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Im Moment hat sie sich aufgemacht von Mackay nach Melbourne zu fliegen, da oben wurde es ihr zu heiß und ab kommenden Wochenende ist sie dann in Melbourne

nee nee sie hat nix ausgefressen, ich meinte tatsächlich die Temperatur Wink


Gruß
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Zwickel

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Do Dez 03, 2009 6:53 pm

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tommy hat Folgendes geschrieben:
Naja, dann ist die Tochter doch in deinem Haushalt gemeldet und "arbeitslos" Wink


Na ja, ich muss denen schon erklären warum sie nicht selbst ihre Angelegenheiten regeln kann, wir müssen alles mit ihrer Vollmacht regeln.

Bin mal gespannt was dabei herauskommt, nächste Woche wird das entschieden.

Gruß
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ntf

Ripper!
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 616
Wohnort: Sydney

BeitragVerfasst am: Do Dez 03, 2009 9:08 pm

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Das sie nicht mehr im Lande ist wissen die ja durch das Computersystem wenn sie durch die Passkontrolle ging.

Was nicht bekannt ist, ist das sie hier Arbeitsberechtigt ist.
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Zwickel

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Fr Dez 04, 2009 6:29 am

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nungut, ich könnte angeben, daß sie ein einjähriges Sprachstudium dort leistet.
Das werde ich auch so machen, mal sehen...
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tommy

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 358

BeitragVerfasst am: Fr Dez 04, 2009 7:34 am

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Hi nochmal,

ich habe nochmal gegoogled und würde mir da tatsächlich keine Sorgen machen. Der folgende Link ist vielleicht hilfreich:
Arrow http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C7679708_L20.pdf
Da heißt es u.a.
Zitat:
Wer sich zusammenhängend mehr als sechs Monate im Ausland aufhält, gibt regelmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland auf. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Auslandsaufenthalt lediglich Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen
privaten Zwecken dient und die Dauer eines Jahres nicht überschreitet.

Ein Wohnsitz im Inland ist ja gegeben, der Auslandsaufenthalt hat vornehmlich Erholungscharakter.
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Zwickel

Jackaroo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Fr Dez 04, 2009 8:39 pm

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Tommy, dankeschön, ich könnte dich knutschen dafür Wink

Gruß
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ntf

Ripper!
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Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 616
Wohnort: Sydney

BeitragVerfasst am: Sa Dez 05, 2009 6:19 am

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Das finde ich sehr nett, Zwickel.
Ich bin in Australien, soll ich jemanden knutchen für dich?
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Zwickel

Jackaroo
Jackaroo


Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: Sa Dez 05, 2009 7:03 am

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hmmm....ntf, ich weiss nicht, ob das dem Tommy gefallen würde Wink
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ntf

Ripper!
Ripper!


Anmeldungsdatum: 08.10.2009
Beiträge: 616
Wohnort: Sydney

BeitragVerfasst am: Sa Dez 05, 2009 9:54 am

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Er hat Humor.
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